Masernschutzgesetz und Nachholimpfung

Vielleicht haben Sie von aktuellen Masernausbrüchen in Deutschland und das "Masernschutzgesetz" mit Impfplicht gehört. Ziel des Gesetzes ist, dass Schul- und Kindergartenkinder wirksam vor Masern geschützt werden. Jedoch: Es handelt sich keineswegs nur um eine „Kinderkrankheit“.

Auf einen Blick: Masern und Nachimpfung

  • Masern sind eine hochansteckende Erkrankung durch Masernviren. Sie kann besonders bei Säuglingen und Erwachsenen ernste Folgen haben.
  • Nur die Krankheitszeichen können bekämpft werden, eine gezielte Behandlung gibt es nicht.
  • Es gibt eine wirksame Impfung gegen Masern: Experten empfehlen Jugendlichen, versäumte Impfungen nachzuholen. Erwachsenen, die nach 1970 geboren wurden, wird eine einmalige Masernimpfung empfohlen, wenn sie bisher nicht oder nur einmal geimpft wurden oder unsicher über einen ausreichenden Schutz sind.
  • Schwere Nebenwirkungen der Impfung sind sehr selten, vor allem im Vergleich zu den Folgen einer Masernerkrankung.

Nachholimpfung gegen Masern

Mit der Impfung können Sie sich und andere schützen. Der Impfschutz gilt als vollständig, wenn in der Kindheit zwei Masernimpfungen erfolgt sind. Vielen Jugendlichen fehlt hierzulande die zweite Impfung. Experten empfehlen ihnen, in der Kindheit versäumte Impfungen nachzuholen.

Erwachsenen, die nach 1970 geboren wurden, empfehlen Experten eine einmalige Masernimpfung, wenn:

  • sie bisher nicht geimpft sind.
  • sie als Kind nur einmal geimpft wurden.
  • unklar ist, ob sie schon geimpft wurden.

Bei vor 1970 Geborenen geht man davon aus, dass sie Kontakt zu Masern hatten und daher geschützt sind. Die Impfung führt bei etwa 9 von 10 Geimpften zu einem wirksamen Masernschutz.

Die Impfung wird in Deutschland seit über 30 Jahren angewendet – bevorzugt als Kombinationsimpfung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR-Impfung).