Erweiterter Basis-Ultraschall

Neuer Leistungsanspruch zum 1. Juli: Merkblatt informiert über Basis-Ultraschall während der Schwangerschaft

Gesetzlich krankenversicherte Frauen haben ab dem 1. Juli 2013 Anspruch auf drei so genannte Basis-Ultraschalluntersuchungen während einer Schwangerschaft. Auf das Inkrafttreten eines entsprechenden Beschlusses wies der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Berlin erneut hin. Zudem werden schwangere Frauen ab sofort vor dem ersten Ultraschallscreening mit einem neuen Merkblatt umfassend und wissenschaftlich fundiert informiert.

Das Merkblatt zu den Basis-Ultraschalluntersuchungen soll die ärztliche Aufklärung unterstützen. Es wird schwangeren Frauen von ihrer Ärztin oder ihrem Arzt ausgehändigt.

Die Untersuchungen haben das Ziel, Risiken bei der schwangeren Frau und dem ungeborenen Kind festzustellen. So wird zum Beispiel die Lage der Plazenta geprüft und untersucht, ob sich das Kind altersgerecht entwickelt, ob Magen-und Blase des Kindes gefüllt sind, ob sich das Kleinhirn normal entwickelt ist und ob es Hinweise auf Entwicklungsstörungen gibt.

Quelle: http://www.g-ba.de/institution/presse/pressemitteilungen/497/