Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für Gesetzlich Versicherte

Ab dem 1. Juli 2022 soll die Weiterleitung der Daten an den Arbeitgeber nur noch digital erfolgen. Zuständig dafür sind nicht die Praxen, sondern die Krankenkassen - sie stellen den Arbeitgebern die AU-Informationen elektronisch zur Verfügung.

Vertragsärztinnen und -ärzte sind weiterhin verpflichtet, ihren Patientinnen und Patienten eine vereinfachte AU-Bescheinigung auf Papier auszudrucken.

An der Regelung für Privatversicherte ändert sich nichts. Sie bekommen weiterhin den Papierkrankenschein, den sie an ihre Krankenversicherung und den Arbeitgeber weiterleiten.

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