Gesetzliche Krebsvorsorge

Die Krebsvorsorge dient der Früherkennung einer Krebserkrankung in einem heilbaren Stadium. Eine bösartige Neubildung im Körper des Menschen wird im Allgemeinen als Krebs oder Tumor bezeichnet.

Krebs kann grundsätzlich überall im Körper – abhängig vom individuellen Krebsrisiko – auftreten. Je nach Körperregion beziehungsweise Organ sollten zur Früherkennung einer Krebserkrankung regelmäßige Kontrolluntersuchungen vorgenommen werden.

Die Krebsvorsorge - der Frau ab dem 20. Lebensjahr - dient der Vorsorge des Gebährmutterhaltskrebses (Cervix-Karzinom). Die folgenden Untersuchungen werden vom Frauenarzt jährlich durchgeführt:

  • Gezielte Anamnese
  • Palpation des Unterleibes
  • Zytologischer Abstrich (PAP-Test)

Die Krebsvorsorge - der Frau ab dem 30. Lebensjahr - dient zusätzlich der Früherkennung des Brustkrebses (Mamma-Karzinom). Die folgenden Untersuchungen werden vom Frauenarzt jährlich durchgeführt:

  • Gezielte Anamnese
  • Palpation der Brust
  • Palpation der regionalen Lymphknoten

Die Krebsvorsorge - der Frau ab dem 36. Lebensjahr - dient zusätzlichen der Vorsorge des Gebärmutterhalskrebses (Cervix-Karzinom) mit Hilfe des HPV-Tests. Die folgenden Untersuchungen werden vom Frauenarzt jährlich durchgeführt:

  • Ko-Testung: HPV-Abstrich und Pap-Test

Die Krebsvorsorge - ab dem 50. Lebensjahr - dient zusätzlich der Früherkennung des Enddarmkrebses (Kolorektales-Karzinom). Es werden folgende Untersuchungen jährlich durchgeführt.

  • Rektale Abtastung
  • Stuhluntersuchung auf okkultes Blut

Ab dem 55. Lebensjahr kann wahlweise eine Koloskopie (alle 10 Jahre) oder eine Stuhluntersuchung auf okkultes Blut (alle 2 Jahre) durchgeführt werden.

Ihr Nutzen

Die Krebsvorsorge ermöglicht die frühzeitige Erkennung von Krebserkrankungen, so dass sie rechtzeitig behandelt werden können.

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