Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für gesetzlich Versicherte

Ab sofort übermitteln wir als Arztpraxis die eAU (Krankmeldungen) direkt an Ihre Krankenkasse.

Arztpraxen müssen Krankmeldungen (AU) digital an die Krankenversicherung senden. Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer bekommen jetzt nur noch einen Durchschlag des sog. "Gelben Scheins" vom Arzt ausgehändigt. Der Papierschein an den Arbeitgeber entfällt. Die Weiterleitung der Daten an den Arbeitgeber erfolgt nur noch digital. Zuständig dafür sind nicht die Praxen, sondern die Krankenkassen.

Wichtig: Arbeitnehmer, die krankgeschrieben sind, müssen dies natürlich auch künftig Ihrem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen. Der Arbeitgeber ruft dann die eAU bei der Krankenkasse ab und bekommt so von der Krankenkasse mitgeteilt, wie lange der Arbeitnehmer krankgeschrieben ist.

In unserer Praxis bieten wir die eAU ab sofort für unsere gesetzlich versicherten Patienten an.

 

An der Regelung für privat krankenversicherte Arbeitnehmer ändert sich vorerst nichts: Diese bekommen weiterhin einen Papierkrankenschein, den sie an ihre Krankenversicherung und den Arbeitgeber weiterleiten. Dasselbe gilt, wenn ein Arbeitnehmer zu einem Privatarzt oder einem Arzt im Ausland geht.

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